Brauchtumspflege
am 25. November 2007 über GlaubeHeute ist Totensonntag, der letzte Sonntag im Kirchenjahr. Man gedenkt im Gottesdienst – gleich ob römisch-katholisch oder evangelisch – der Toten des vergangenen Jahres und beschäftigt sich in Predigt und Schriftlesung mit allerlei apokalyptischen und endzeitlichen Dinge. Und dennoch durfte ich im heutigen Gottesdienst gleich zwei Taufen erleben.
Eine Sache störte dabei jedoch gewaltig: Mit professionellem Anspruch und unter dem Ausbleiben jeglicher Zurückhaltung haben beide Tauffamilien das Ereignis akribisch mit modernen Digicams und Videokameras aufgenommen. Und weil eine einminütige Taufe sich so schlecht in eine Full-Feature-Homemovie-DVD verwandelt lässt, wurde auch das sonstige Brimborium gleich auf Film gebannt. Das Orgelvorspiel samt Großaufnahme des spielenden Organisten, die Verlesung der Toten, ein munterer Schwenk in die Runde der trauernden Witwen sowie eine theatralische Kamerafahrt über die betenden Gottesdienstbesucher. Dabei läuft der Kameramann natürlich selbstverständlich den kompletten Altarbereich ab, stellt störende Kerzen beiseite und nutzt die Kanzel zur effektvollen Gewinnung von neuen Bildperspektiven. Seine fotografierenden Kollegen erhellen die Kirche im Sekundentakt mit grellem Blitzlicht und sind lärmend und polternd ständig auf der Suche nach dem idealen Blickwinkel.
Es ist müßig zu sagen, dass ich sowohl Tauffamilie als auch Fotografen und Filmer noch nie im Gottesdienst angetroffen habe.
Einige Dinge wurden da grundlegend falsch verstanden: Wer sein Kind taufen lässt, tut das, um es als Teil einer christlichen Gemeinde großzuziehen. Die Taufe ist nach Brenz ein „Sakrament und göttlich Wortzeichen“ für die Wiedergeburt als Christ, der Anfang des Daseins als Jünger Jesu in dieser Welt. Was bei der Taufe stattfindet, kann nicht auf Videoband festgehalten werden – und sollte es auch nicht. Die Zeichen der Taufe sollten sichtbar sein, nicht die Taufe an sich. Die Taufe ist keine Brauchtumspflege, kein lustiges Familienfest. Wer mit diesem Anspruch in den Taufgottesdienst pilgert, sollte vom Pfarrer eigentlich eine klare Absage erhalten. Wenn man sein Kind nicht als Christ erziehen kann oder will, dann braucht man sich den Umstand mit Familienfest und Sonntagskleidung erst gar nicht antun. Mit 14 Jahren, also ab Beginn der Religionsmündigkeit, kann das Kind dann selbst entscheiden, ob die Taufe das Richtige ist.
Zum Thema Film und Fotos gibt es zudem eine offizielle Meinung: In der Landeskirche sind Fotos zwischen Votum und Segen nicht gestattet. Filme nur dann, wenn auf einem ruhenden Stativ gefilmt wird und wenn die Filmaufnahme einzig der Dokumentation gilt, etwa für das Zeigen in Altersheimen oder für bettlägrige Familienmitglieder im Falle einer Kasualie.

