Schäuble in Karlsruhe
Gestern war der Bundes-Innenminister zu Besuch an der Universiät Karlsruhe am KIT. Er referierte auf Einladung des ZAK über “60 Jahre Grundgesetz: Verfassungsanspruch und Wirklichkeit”.
Äußerst amüsant bis nervtötend war die nicht vorhandene und chaotisch geplante Logistik des Besuches. Die obligatorische Abgabe von Jacken und Rucksäcken sorgte für ein unüberschaubares Chaos an den Garderoben und einen Verzug von fast 30 Minuten. Bietet das ZAK nicht explizit Veranstaltungen für Kultur-Management an?
Weiters sehr peinlich war die Rede von Prof. Dr.-Ing. Detlef Löhe, seines Zeichens Prorektor für Forschung. Inhaltlich komplett vorbei am Thema des Abends stelle er der Propaganda des Bundesminister seine Propaganda für das entstehende “KIT” voraus. Dass es sich dabei bis jetzt nur um eine Seifenblase handelt, die ihr Budget im Wesentlichen für PR verbrät, wurde von der Studentenschaft gleich bei Erwähnung mit Pfiffen gewürdigt.
Pfiffe gab es auch beim Herren Schäuble, wenngleich sein Vortrag differenziert, gut vorbereitet und gut vorgetragen war. Angesichts von Aktionen wie “Stasi 2.0″ in ein undifferenziertes Schwarz-Weiß-Denken zu verfallen, ist darum selbst bei hochgehaltener Hacker-Ethik weder intelligent noch politisch sinnvoll. Schäuble streifte die Geschichte des Grundgesetzes, bettete es ein in den Kontext der Europäischen Gemeinschaft und der Wiedervereinigung, referierte über die Öffnung der Grenzen (was ihm als verantwortlicher ehemaliger Außenminister zumindest ein paar Pluspunkte in der Vita beschert) und drückte sich nicht vor den Themen Sicherheit und “Terror”abwehr.
Obgleich seine Argumentation schlüssig und überraschend praxisnah ausgeführt wurde, waren Buzzwords wie “Terror”, “9/11″, “Selbstmordattentäter” und “Kinderpornografie” eine ganz wesentliche Grundlage. Die wechselseitige Bedingung von Sicherheit und Freiheit interpretierte Schäuble gerne als Sache, die der Staat zur Verfügung stellen muss. Eine Bedrohung von Seiten des Staates dieser Güter sah er nicht — das Grundgesetz böte die nötigen Schutzrechte dies zu verhindern.
Zweifelsohne tut das Grundgesetz dies. Was aber, wenn sich Behörden und insbesondere das Innenministerium nicht an unsere Verfassung unser Grundgesetz halten? Im Kontext von Bundestrojaner, Militäreinsatz bei Demonstrationen, Verwendung der Mautdaten zur Kriminalverfolgung, Steuer-ID und digitalen Ausweisen stellt sich diese Frage in besonderer Weise. Schäuble scheint dafür ein wenig den Fokus verloren zu haben. Wahrlich nicht aus einem diktatorischen Streben, als vielmehr aus dem Bestreben, das maximal Mögliche zur Wahrung seines Sicherheitsverständnisses umzusetzen. Das Problem ist nicht, dass jemand bestrebt ist eine Big-Brother-Gesellschaft aufzubauen. Das Problem sind divergierende Paradigmen im Verständnis von Sicherheit und Freiheit zwischen der Hackerszene und den gewählten Vertretern des Volkes. Die Interpretation im Kontext von der Projektion der Angst schafft den Unterschied. Die Regierung sieht den Feind in jenen die Freiheit durch Verbrechen und Terrorismus verhindern. Und die Hacker sehen ihren Feind in jedem, der ihre Freiheit beraubt. Ganz gleich, ob er Terrorist oder Terroristen-Bekämpfer ist.


30. Januar 2009 um 17:58
[...] und die überforderten Garderobendamen bremsten alles aus. Der Eröffnungsvortrag des Rektors war unnötig und unsinnig wie ein Kropf und kostete weitere wertvolle Minuten, die besser in eine Diskussion investiert gewesen [...]
1. Februar 2009 um 17:39
Eine der 3 erlaubten Fragen aus dem Publikum sprach das Problem an, dass die Polizei ihre Fähigkeiten in Computer einzudringen ja auch dazu missbrauchen könnte, fingierte Beweise auf dem Rechner abzulegen.
Das Gegenargument von Schäuble war, dass solche Befürchtungen überzogen seien und es ja immer eine Richterkontrolle gäbe.
Aber es gab schon Fälle in denen Polizisten und BND-Mitarbeiter ihre Möglichkeiten zu privaten Zwecken missbraucht haben. Die Richterkontrolle gibt es nur, weil die SPD sie haben wollte. Wäre es nur nach der CDU gegangen gäbe es sie nicht. Außerdem würde sie gegen kriminelle Polizisten nichts nützen, da die ja das Eindringen zwecks Falschbeschuldigung sicher nicht dem Richter melden würden.
Aber leider bot sich bei dieser Veranstaltung nicht die Gelegenheit auf die Antworten von Herrn Schäuble zu antworten.
Und ich denke das kann man nicht den Garderobendamen anlasten, das war so beabsichtigt.
1. Februar 2009 um 18:08
Ich denke nicht, dass der Verzug beabsichtigt war. Das ZAK hat einfach nicht die Kompetenz, eine solche Veranstaltung logistisch in den Griff zu bekommen. Schäuble hat sich schon mehrmals auch kritischen Fragen gestellt. Das ist Teil seines Jobs. Auch kritische Fragen beantwortet er rhetorisch geschickt und redet sich drumrum. Der gute Herr hat mehr als 30 Jahre Erfahrung mit sowas.
Und ganz ehrlich: Die von dir angesprochene Frage war in der Tat überzogen. Nicht-virtuelle Beweise lassen sich wahrlich mit weniger Aufwand unterschieben — und das ist (im Gegensatz zu anderen Ländern mit mehr Korruption im Beamtenstab) in Deutschland zumindest noch nie ans Licht gekommen.
Freilich ist eine richterliche Bestätigung der Onlinedurchsuchung jedoch das Mindeste, was von einem Rechtsstaat zu erwarten wäre.