Fahndungsfotos für alle
am 6. November 2007 über Datenschutz, Kritik, PolitikHeute Nachmittag folgte ich einer Vorladung der Polizeistation 74193 Schwaigern, ein Beamter bat mich per zugestelltem Brief in einem unverschlossenen Umschlag um eine Stellungnahme in einem Fall von „Verkehrsdelikten“. Um was es geht, wusste ich bereits: Ich war bei der Heimfahrt von einem Festival auf der Autobahn gehörig zu schnell unterwegs. Die „Bestrafung“ für dieses Vergehen ist für studentische Verhältnisse recht viel Kohle, aber so ist nun mal das Gesetz. Pech gehabt, so ist das Leben.
In einer kleinen „Nebensache“ werde ich aber Konsequenzen ziehen: Die eigens angelegte Akte zu meinem Fall enthielt Blätter, auf denen mein Personalausweisfoto abgedruckt war. Mein Auto ist auf meine Mutter zugelassen, das war Grund genug für den Polizeibeamter, auf die Fotodatenbank des Einwohnermeldeamtes in 74252 Massenbachhausen zuzugreifen, um mal zu schauen, welches Familienmitglied im engeren Umfeld meiner Mutter wohl zu dem Foto der Radarfalle passt. Da mehr volljährige Personen in Frage kommen, muss der Polizist wohl einige gespeicherte Personalausweisfotos abgerufen und verglichen haben. Einen richterlichen Beschluss, eine Erlaubnis oder auch nur eine Dienstanweisung für das Abrufen der Bilder konnte der Polizist nicht vorlegen. Die Bilder wurden nicht über das Einwohnermeldeamt, sondern direkt online aus dem Polizeirevier abgerufen. Das wurde mir mündlich bestätigt.
Ich weiß, dass die Polizei das nicht darf. Ich habe mein Foto beim Beantragen eines Personalausweises nicht dafür freigegeben, für eine Fahndung genutzt zu werden. Zudem wurden ganz offensichtlich Personalausweisfotos von meinen Familienangehörigen abgeglichen, welche nichts mit dem Fall zu tun haben.
Daher bitte ich meine Leser um Hilfe: Welches Gesetz erlaubt der Polizei, bei einer Ordnungswidrigkeit (keine Straftat) die Daten eines Einwohnermeldeamtes direkt online abzufragen, um eine Täterermittlung auszuführen? Wo muss ich mich beschweren? Wie beschwere ich mich so effektiv, dass Konsequenzen gezogen werden?
Alles in allem ist dies neben zweier hanebüchenen „Hausdurchsuchungen wegen Gefahr in Verzug“ das letzte Quäntchen, das mein Vertrauen in die Staatsmacht Polizei nun völlig gebrochen hat. Ich komme mir überwacht und letzten Endes verarscht vor, zumal ich bereits unter Zugabe der Ordnungswidrigkeit einen Zeugenbefragungsbogen zu diesem Fall zurückgesandt habe. Warum wird jeder Bundesbürger gezwungen, beim verbindlichen Antrag auf einen Personalausweis gleich ein aktuelles Fahndungsfoto zu hinterlegen? Welch ein Irrsinn ist es, bei einer Ordnungswidrigkeit auf diese Daten in erhöhtem Maße ohne richterliche Genehmigung zuzugreifen?
Das digitale Foto auf dem Personalausweis macht nicht die Ausweise sicherer. Das ist ein Märchen. Es füttert nur die Datenbanken der Polizei mit Fahndungsfotos aller Bundesbürger. Die Polizei missbraucht ihre Befugnis, sie erhebt Dienstordnungen, die die Totalüberwachung der Bevölkerung bedeuten – und das ohne die notwendige Befugnis seitens der Legislative. Der Online-Zugriff auf beliebige Datenbanken (in diesem Fall die des Einwohnermeldeamtes) ist nicht erlaubt, das hat die Polizei im Alleingang organisiert. Geht diese rasante Entwicklung so weiter, sehe ich die Demokratie ernsthaft in Gefahr.
Wehrt euch!
Neues: Die Beschwerde beim Datenschutzbeauftragen brachte zu Tage, dass die Polizei dies gemäß den aktuellen Regulierungen darf und dies keinesfalls im Sinne des Datenschutzes ist. Ein Nachweis, dass in diesem speziellen Fall die Abfrage außerhalb der Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes stattfand, muss die Polizei nicht liefern. Mir offenbart sich die Sache so, dass hier die Exekutive mehr oder minder offiziell beliebigen Zugriff auf die Daten aller Einwohnermeldeämter hat. Schlimme Sache.

